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Gewährleistung

Mängelrügen und Beanstandungen hinsichtlich der Mängel, Stückzahl oder Güte der Ware, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, müssen uns innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bei verspäteter Mängelrüge sind wir zu keinem Ersatz verpflichtet.

Der Kunde hat uns nach rechtzeitiger Mängelrüge Gelegenheit zu geben, die Mängel zu untersuchen. Wir sind berechtigt, bei Feststellung von vorhandenen Mängeln, den kostenfreien Austausch der gelieferten Waren vorzunehmen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des KSCHG§8 und beträgt 24 Monate ab Bestelldatum.